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Die Anwaltskanzlei wurde im Jahre 1970 in Köln von Rechtsanwalt Simon Leinen gegründet. Sein Sohn,
Rechtsanwalt Fabian Leinen, arbeitete ab April 2006 zunächst als freier Mitarbeiter in der Kanzlei des Vaters
mit und führt sie seit dessen Tod im Oktober 2007 alleine fort. Im März 2009 wurde der Kanzleisitz von Köln nach Bonn
verlegt, wo seitdem eine Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Neukirchen Thiele Küpper Müller
besteht.
Zwei wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte der zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei liegen seit ihrer Gründung auf den Gebieten
des Versicherungsrechts sowie des Verkehrsrechts.
So verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen in
versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, ferner in der Unterstützung von Geschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
aus Verkehrsunfällen. Auch im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Fahrerflucht) sowie im
Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. bei Fahrerlaubnissachen) ist die Kanzlei regelmäßig tätig. Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ankauf und
Verkauf von Kraftfahrzeugen werden ebenfalls betreut.
Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts wird die Kanzlei ferner von zahlreichen Versicherungsgesellschaften regelmäßig mit der
außergerichtlichen Beratung und mit der Prozessvertretung betraut. Speziell bei der Anspruchsabwehr und Regressdurchsetzung im
Zusammenhang mit manipulierten Kfz-Schadensfällen, aber auch bei
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betrugsverdächtigen Schäden anderer Versicherungssparten vertrauen eine Reihe von Gesellschaften
bereits seit Jahrzehnten auf die Kompetenz und Erfahrung der Kanzlei.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und
praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts hat die
Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwalt Fabian Leinen im Januar 2011 die
Erlaubnis erteilt, den Titel "Fachanwalt für Versicherungsrecht" zu führen.
Im Bereich der Prozessvertretung umfasst das räumliche Einzugsgebiet der Kanzlei den gesamten
OLG-Bezirk Köln
(Landgerichte Köln,
Bonn und
Aachen mit den dazugehörigen Amtsgerichten), ferner die Gerichte im
OLG-Bezirk Düsseldorf
(Landgerichte Düsseldorf,
Mönchengladbach,
Wuppertal,
Duisburg,
Kleve und
Krefeld),
im Ruhrgebiet und südlichen Westfalen (südwestlicher
OLG-Bezirk Hamm, insbes. die Landgerichte
Essen,
Bochum,
Dortmund und
Hagen) sowie in Richtung Süden bis
Koblenz.
Nach Absprache im Einzelfall können auch Mandate bei weiter entfernten Gerichten
wahrgenommen werden, ggf. unter Einschaltung von Unterbevollmächtigten.
Durch die Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Fabian Leinen mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Christian Koenig LL.M., Direktor am Bonner
Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), ist die Kanzlei in jüngerer Zeit auch im Bereich des deutschen und europäischen
Wirtschaftsverwaltungs- und Regulierungsrechts tätig. Dabei sind Herr Prof. Dr. Koenig und Rechtsanwalt Fabian Leinen bereits gemeinsam als Prozessbevollmächtigte beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgetreten. |
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